3 Keramische
Werkstoffe
3.1 Definitionen
Im Folgenden wird die Terminologie dargestellt,
die derzeit in der Technischen Keramik üblich ist und
industrielle Bedeutung besitzt.
Keramik ist ein Werkstoffbegriff, der wegen
der Vielfältigkeit der einbezogenen Rohstoffe und Anwendungen
mit historisch gewachsenen Begriffen arbeitet. Viele systematische
Gliederungen auf nationaler Basis beginnen erst jetzt im Zuge
der internationalen Zusammenarbeit von Wissenschaft, industrieller
Normung und internationaler Handelsstatistik langsam Gemeinsamkeiten
zu entwickeln.
Als Minimaldefinition kann gelten:
Keramische Werkstoffe sind anorganisch und
nichtmetallisch. In der Regel werden sie bei Raumtemperatur
aus einer Rohmasse geformt und erhalten ihre typischen Werkstoffeigenschaften
durch einen Sintervorgang bei hohen Temperaturen. (s. a.
Hochleistungskeramik!)
Dagegen umfasst der Begriff „ceramics“
im angelsächsischen Sprachgebrauch zusätzlich u.
a. auch Glas, Email, Glaskeramik und anorganische Bindemittel
(Zement, Kalk, Gips).
Die Keramische Industrie in Deutschland unterteilt je nach
Kornaufbau des Masseversatzes in Grob- und
Feinkeramik. Die Definition nach Hausner
führt über das Gefüge des Scherbens, also ebenfalls
über den Kornaufbau. Die Grenze liegt bei Korngrößen
von etwa 0,1 bis 0,2 mm. Sind die Gefügebestandteile
kleiner als 0,1 mm, also mit dem bloßen Auge nicht mehr
erkennbar, spricht man im deutschen Sprachgebrauch –
unabhängig vom Werkstoff – von Feinkeramik.
Zur Feinkeramik gehören Technische Keramik,
Geschirrkeramik, Zierkeramik, Sanitärkeramik, Wand- und
Bodenfliesen sowie Schleifmittel auf keramischer Basis.
Grobkeramik beinhaltet z. B. Ziegel- oder konventionelle Feuerfestwerkstoffe.
Technische Keramik umfasst keramische Produkte
für technische Anwendungen.
In der Literatur auftretende Begriffe wie
- Hochleistungskeramik,
- Strukturkeramik,
- Konstruktionskeramik,
- Industriekeramik,
- Ingenieurkeramik,
- Funktionskeramik,
- Elektrokeramik,
- Schneidkeramik und
- Biokeramik
beschreiben spezielle Aspekte der Technischen
Keramik. Eine Einteilung nach diesen Begriffen ist nicht
sinnvoll, da sie sich z. T. stark überschneiden.
Hochleistungskeramik ist in DIN V
ENV 12212 definiert als „hoch entwickelter,
hoch leistungsfähiger keramischer Werkstoff, der überwiegend
nichtmetallisch und anorganisch ist und über bestimmte
zweckmäßige Eigenschaften verfügt.“
Der Begriff Hochleistungskeramik wird vor
allem in Abgrenzung zu traditioneller Keramik auf Tonbasis
einschließlich Geschirrporzellan, Sanitärkeramik,
Wand- und Bodenfliesen sowie Baukeramik verwendet. Diese
Definition deckt sich mit der Formulierung der „Japan
Fine Ceramics Association“.
Struktur- oder auch Konstruktionskeramik
sind nicht genormte Begriffe, unter denen man Werkstoffe
versteht, die in irgendeiner Form mechanischen Belastungen
standhalten müssen, z. B. Biege- und Druckspannungen.
Praktisch identische Bedeutung haben die Begriffe Industrie-
und Ingenieurkeramik.
Funktionskeramik ist Hochleistungskeramik,
bei der die innewohnenden Eigenschaften des Werkstoffs für
eine aktive Funktion verwendet werden, z. B. bei keramischen
Bauelementen, die elektrische, magnetische, dielektrische
oder optische Kennwerte aufweisen.
Elektrokeramik ist Hochleistungskeramik,
die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften in Elektrotechnik
und Elektronik eingesetzt wird. Die allgemeine Elektrotechnik
nutzt vor allem die Isolierfähigkeit und die mechanische
Festigkeit, die Elektronik darüber hinaus auch Eigenschaften
wie ferroelektrisches Verhalten, Halbleitung, nicht linearen
Widerstand, Ionenleitung und Supraleitung.
Schneidkeramik ist Hochleistungskeramik,
die aufgrund hervorragender Verschleiß- und Hitzebeständigkeit
als Werkzeug zur spanenden Bearbeitung (Drehen, Bohren, Fräsen)
geeignet ist.
Biokeramik ist Hochleistungskeramik für
den Einsatz im medizinischen Bereich d. h. im menschlichen
Körper und beinhaltet z. B. Erzeugnisse, die Knochen,
Zähne oder hartes Gewebe reparieren oder ersetzen.
Weitere Definitionen sind in DIN EN 12 212
enthalten.
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