10.5.1.2 4-Punkt-Biegefestigkeit
Das Prüfgerät besteht wie bei
dem 3-Punkt-Biegeverfahren aus zwei Auflagern, bei identischen
Spezifikationen. Zwei Belastungsstäbe, deren Mittelachsenabstand
die Hälfte der Stützweite beträgt (siehe Tabelle
33) sind symmetrisch auf ± 0,2 mm genau zwischen den
Auflagestäben angebracht, und die Last wird rechtwinklig
auf den Probekörper übertragen. Die beiden Belastungsstäbe
müssen um ihre Längsachse frei rotieren können
und zudem unabhängig voneinander um eine Achse parallel
zur Längsachse der Probekörper rotieren können.
Auf diese Weise kann eine optimale Ausrichtung der Belastungs-
und Auflagestäbe erreicht werden.
Bild 213: Prinzipaufbau des 4-Punkt-Biegeversuchs
Die Probekörper müssen nach den in Tabelle 33 und
Bild 213 angegebenen Abmessungen entsprechend ihrer Gruppeneinteilung
angefertigt werden (siehe DIN EN 60 672-1 und DIN EN 843-1).
Die Probenherstellung sollte an das zu erwartende Bauteilherstellungsverfahren
angepasst werden (siehe S. 70–76). Jede Oberflächenbehandlung,
wie Schleifen, Scheuern etc., sollte vermerkt werden und der
Oberfläche des Bauteils entsprechen, da die Bruchfestigkeit
von Keramiken durch die Oberflächenbeschaffenheit beeinflusst
werden kann. Die Mindestprobenkörperanzahl für
jede Prüfung beträgt 10.
Tabelle 33: Festigkeitsprobenkörper
und Prüfgerätdimensionen
|