10.3.4.2 Platten
als Brennhilfsmittel
Eine gegossene Platte hat die Abmaße
500 x 350 x 6 mm, die Diagonale ergibt eine Länge von
ca. 610 mm. Nach DIN 40 680-Cg wäre eine Ebenheitsabweichung
über die Diagonale von 7,1 mm oder 1,16 % zulässig.
Stand der Technik sind bei diesen Platten Ebenheitsabweichungen
von max. 1,3 mm oder 0,2 %.
|
|